◈ Ratgeber
KI-Inhalt: Muss ich kennzeichnen?
Eine vereinfachte Orientierung für Texte und Bilder nach Art. 50 des EU AI Acts.
01 — Entscheidungsbaum
Zwei Fragen, zwei Wege
Text
Bild
02 — FAQ
Häufige Fragen
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU AI Acts gelten ab dem 2. August 2026 in der gesamten EU.
Muss jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden?
Nein. Entscheidend ist, ob der Text ein Thema von öffentlichem Interesse behandelt und ob eine Person oder Redaktion die inhaltliche Verantwortung übernommen hat. Werbetexte, Produktbeschreibungen oder rein unterhaltende Inhalte fallen in der Regel nicht darunter.
Was zählt als Deepfake bei Bildern?
Ein Bild, das eine reale Person, einen realen Ort oder ein reales Ereignis zeigt oder verändert und dabei für echt gehalten werden könnte. Auch künstlerische, satirische oder fiktionale Deepfakes müssen offengelegt werden, sofern das Werk dadurch nicht unnötig beeinträchtigt wird.
Was müssen KI-Anbieter zusätzlich leisten?
Anbieter von KI-Systemen sind verpflichtet, generierte Inhalte technisch maschinenlesbar zu kennzeichnen, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Diese Pflicht gilt für Text, Bild, Audio und Video. Ausnahmen bestehen bei einfachen Bearbeitungen, die den Inhalt nicht wesentlich verändern.
Ersetzt diese Seite eine rechtliche Prüfung?
Nein. Diese Orientierung vereinfacht die Rechtslage zur besseren Einordnung. Die konkrete Kennzeichnungspflicht ist im Einzelfall zu prüfen, im Zweifel gemeinsam mit einer rechtsberatenden Person.
Diese Übersicht wird kostenlos gepflegt. Wer sie hilfreich findet, kann die Arbeit daran mit einer kleinen Spende unterstützen.
Über PayPal unterstützen →Entscheidungsbaum nach EU AI Act Art. 50, vereinfachte Darstellung. Ursprüngliche Grafik: Stefan von Gagern (GEO, KI + Content Consulting).
