Anzeige wird geladen …

Zwei Fragen, zwei Wege

Text

Informiert der Text die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse?
z. B. Politik, Wahlen, Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Wirtschaft
Nein Keine Kennzeichnung erforderlich.
Werbetexte, Produktbeschreibungen, interne E-Mails, unterhaltende Inhalte
Ja, und: wurde der Text redaktionell geprüft, mit klarer menschlicher Verantwortung?
Ja, geprüft Keine Kennzeichnung nötig.
Redaktionell überarbeiteter KI-Entwurf
Nein, ungeprüft Kennzeichnung Pflicht.
Ungeprüfter KI-Text über Wahlen

Bild

Zeigt oder manipuliert das Bild eine reale Person, einen realen Ort oder ein reales Ereignis — und könnte es für echt gehalten werden?
sogenannte Deepfakes
Nein Keine Kennzeichnung erforderlich.
Illustrationen, Fantasy- oder Spielwelt, Icons, abstrakte Bilder
Ja Kennzeichnung Pflicht.
KI-Bild eines Politikers bei erfundener Handlung, manipuliertes Foto

Häufige Fragen

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU AI Acts gelten ab dem 2. August 2026 in der gesamten EU.

Muss jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden?

Nein. Entscheidend ist, ob der Text ein Thema von öffentlichem Interesse behandelt und ob eine Person oder Redaktion die inhaltliche Verantwortung übernommen hat. Werbetexte, Produktbeschreibungen oder rein unterhaltende Inhalte fallen in der Regel nicht darunter.

Was zählt als Deepfake bei Bildern?

Ein Bild, das eine reale Person, einen realen Ort oder ein reales Ereignis zeigt oder verändert und dabei für echt gehalten werden könnte. Auch künstlerische, satirische oder fiktionale Deepfakes müssen offengelegt werden, sofern das Werk dadurch nicht unnötig beeinträchtigt wird.

Was müssen KI-Anbieter zusätzlich leisten?

Anbieter von KI-Systemen sind verpflichtet, generierte Inhalte technisch maschinenlesbar zu kennzeichnen, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Diese Pflicht gilt für Text, Bild, Audio und Video. Ausnahmen bestehen bei einfachen Bearbeitungen, die den Inhalt nicht wesentlich verändern.

Ersetzt diese Seite eine rechtliche Prüfung?

Nein. Diese Orientierung vereinfacht die Rechtslage zur besseren Einordnung. Die konkrete Kennzeichnungspflicht ist im Einzelfall zu prüfen, im Zweifel gemeinsam mit einer rechtsberatenden Person.

Kein Rechtsrat. Diese Seite bietet eine vereinfachte Orientierung zu Art. 50 des EU AI Acts (Stand 29.07.2026) und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Diese Übersicht wird kostenlos gepflegt. Wer sie hilfreich findet, kann die Arbeit daran mit einer kleinen Spende unterstützen.

Über PayPal unterstützen →
Anzeige wird geladen …

Entscheidungsbaum nach EU AI Act Art. 50, vereinfachte Darstellung. Ursprüngliche Grafik: Stefan von Gagern (GEO, KI + Content Consulting).