Ich tippe gerade den Namen eines kleinen Verlages in die Suchmaschine und bekomme als erste Antwort keine Linkliste, sondern einen flüssig formulierten Absatz. Google erklärt mir, wer dieser Verlag ist, was er macht und womit er in Verbindung steht. Freundlich. Sachlich. Selbstbewusst.
Das Problem: Ein Teil dieser Informationen stimmt nicht. Nicht ungefähr, sondern grundlegend falsch.
Genau das ist zwei Verlagen in Deutschland passiert. Und erstmals hat ein deutsches Gericht dazu eine klare Aussage gemacht.
Das Landgericht München I hat Google per einstweiliger Verfügung untersagt, falsche Behauptungen über zwei Verlage in den sogenannten «AI Overviews» zu verbreiten. Die KI hatte Informationen über tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Verlagen vermischt und Zusammenhänge hergestellt, die in keiner der verlinkten Quellen standen. Klassischer «Sofortirrtum» — vollständige Fehlinformation, souverän formuliert, direkt über den Suchergebnissen platziert.
Das Gericht hat drei Dinge festgestellt, die es in sich haben.
Erstens: AI Overviews sind eigener Inhalt von Google. Keine neutralen Durchleitungen fremder Texte, keine Snippets, kein simples Zusammenfassen. Google erzeugt eigenständige Aussagen und muss sich diese zurechnen lassen. Das klingt selbstverständlich — ist es aber nicht, denn Google hat jahrelang davon profitiert, dass die Rechtsprechung zwischen dem Unternehmen und seinen Inhalten eine komfortable Pufferzone ließ.
Zweitens: Die Haftungsprivilegien für Suchmaschinen greifen nicht mehr. Was für Snippets und Autocomplete galt, gilt für generierte Antworten nicht. Der Unterschied ist nicht graduell, sondern kategorial: Eine Suchmaschine zeigt, was andere schreiben. Eine KI behauptet etwas. Das ist ein anderes Produkt mit anderen Konsequenzen.
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Drittens: Das Argument, Nutzer könnten die Quellen ja selbst prüfen, trägt nicht. Das Gericht hat es beiseitegeschoben, und Studien belegen, warum: Fast niemand klickt auf die Quellenangaben. Die AI Overview ist das, was ankommt. Der Rest ist Dekoration.
Was mich an dieser Entscheidung beschäftigt, geht über den konkreten Fall hinaus.
Wir haben in den letzten Jahren stillschweigend akzeptiert, dass eine Maschine Antworten gibt, obwohl wir wissen, dass Maschinen halluzinieren. Wir nennen es «Fehler», sprechen von «Verbesserungspotenzial» und behandeln falsche Aussagen über reale Personen und Unternehmen als Kinderkrankheit einer neuen Technologie. Als wäre ein falscher Artikel in einer Zeitung kein Problem, solange die Druckmaschine neu genug ist.
Dabei ist die Ausgangslage denkbar klar: Wer Informationen über jemanden verbreitet, hat eine Verantwortung dafür, dass diese Informationen stimmen. Das gilt für Zeitungen, für Blogs, für Nachrichtenagenturen. Es ist schwer zu begründen, warum es für ein Unternehmen mit einem Börsenwert im Billionenbereich nicht gelten soll, nur weil es einen Algorithmus dazwischengeschaltet hat.
Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung. Das letzte Wort ist nicht gesprochen, und Googles Anwälte werden sich etwas überlegen. Aber die Richtung, die das Münchner Gericht eingeschlagen hat, macht einen Punkt, den die Technologiebranche lange vermieden hat: Wer eigenständige Aussagen über die Welt in die Welt setzt, ist für diese Aussagen verantwortlich.
Zwei Verlage haben das vor Gericht durchgesetzt. Ich frage mich, wie viele ähnliche Fälle es gibt, in denen niemand die Ressourcen hatte, es zu versuchen.
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Der Hinweis auf verlinkten Quellen in AI Overviews entlastet Google rechtlich nicht, weil empirisch belegt ist, dass nahezu niemand diese Quellen tatsächlich aufruft und die KI-Antwort das einzige ist, was bei Nutzern ankommt.
gilt · seit 10.06.2026
Das Landgericht München I hat mit seiner Entscheidung zu Google AI Overviews erstmals rechtlich klargestellt, dass KI-generierte Antworten eigenständige Inhalte des Betreibers sind und nicht unter die bisherigen Haftungsprivilegien für Suchmaschinen fallen.
gilt · seit 10.06.2026
Die gesellschaftliche Toleranz gegenüber Fehlinformationen durch KI-Systeme ist nicht gerechtfertigt: Wer Informationen über reale Personen oder Unternehmen verbreitet, trägt dafür Verantwortung, unabhängig davon, ob ein Algorithmus als Zwischenglied eingesetzt wird.
gilt · seit 10.06.2026
Die Münchner Entscheidung dürfte nur die Spitze eines Eisbergs sein, weil zahlreiche weitere Betroffene von fehlerhaften AI Overviews existieren, denen jedoch die Ressourcen für eine rechtliche Gegenwehr fehlen.
gilt · seit 10.06.2026
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